Küstenfischerei und fischen am Strand ist verboten in folgenden Orten und/oder während folgenden Zeiten:
a) in den von der Ratsversammlung als Badebereich ausgewiesenen Zonen und dies ab dem 1. Juni bis 15. September ;
- Diese Zonen werden mittels orange oder gelben Bojen und Schilder mit Ikone angezeigt;
- Dieses Verbot gilt über die gesamte Länge der Strand und das Meer zwischen den Wellenbrechern dieser genannte Zonen;
b) in der Zone für die Ausübung von windsurfen auf See (wie im Artikel 1.6.34 definiert);
c) in den Zonen für Schiffe (wie im Artikel 1.6.41 definiert).
Die übrigen Strandnutzer dürfen nicht durch die Aktivität der Angler oder dessen Leinen oder Haken behindert werden.